- Die Ordnung im Jugendraum ist von jedem Besucher des Jugendraumes zu respektieren und einzuhalten. Die Mitglieder des Jugendclubs Ruschberg erkennen diese durch ihre Unterschrift auf der
Eintrittserklärung zusätzlich an.
- Anweisungen der jeweiligen Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten um einen ordnungsgemäßen Ablauf im Jugendraum zu gewährleisten.
- Zum Schutz der nicht rauchenden Jugendlichen ist das Rauchen nur in der dafür vorgesehen Raucherzone und nur ab 18 Jahren erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit Verweis aus dem
Jugendraum geahndet.
- Alkoholische Getränke sind im Jugendraum nicht an unter 16-jährige abzugeben und erst ab 16 Jahren in begrenztem Maße erlaubt. Spirituosen und Wein sind innerhalb des Jugendraumes nicht
erlaubt.
- Stühle, Bänke, Tische sowie die Wände sind nicht für Schuhsohlen geeignet und deshalb auch nicht als „Schuhabstellfläche“, sondern, außer den Wänden, nur als Sitzmöglichkeiten
gedacht.
- Getränke werden im Jugendraum zu günstigen Preisen angeboten, sodass es nicht erwünscht ist, Getränke von außerhalb mitzubringen, da der Verdienst am Getränkeverkauf der Vereinskasse
zufließt.
- Private Feiern, wie z.B. Geburtstagsfeten, Partys o.ä., dürfen im Jugendraum nicht veranstaltet werden. Deshalb können auch entsprechende Anträge an die Gemeindevertretung nicht
gestellt werden.
- Diese Regeln sind für niemanden eine Zumutung und somit ganz leicht einzuhalten. Sollte sich jedoch irgendjemand daran stören und nicht bereit sein, diese zu akzeptieren oder glaube
er/sie könne hier tun und lassen was er/sie will, so ist er/sie hiermit aufgefordert, den Jugendraum nach Begleichung seiner Rechnung zu verlassen um die übrigen Besucher nicht zu belästigen. Es wäre
für alle am besten, wenn solche Störenfriede den Jugendraum erst gar nicht aufsuchen.
- Der Jugendclub Ruschberg wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern sowie allen Gästen, dass sie sich in diesen Räumen wohl fühlen und gerne wiederkommen.
Der Vorstand